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   OLG Hamm, 22.08.2000 - 34 U 133/98   

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OLG Hamm, 22.08.2000 - 34 U 133/98 (https://dejure.org/2000,3360)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.08.2000 - 34 U 133/98 (https://dejure.org/2000,3360)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. August 2000 - 34 U 133/98 (https://dejure.org/2000,3360)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BGB § 278; ; BGB § 276

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 278 § 276
    Zur Zurechnung des Verschuldens von eingeschalteten Gesellschaften und Personen, denen alle Verhandlungen zum Vertrieb und Verkauf von Eigentumswohnungen durch den Eigentümer überlassen worden sind

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung für Vermittlungsgesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 500
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 30.10.1987 - V ZR 144/86

    Zusicherung von Steuervorteilen

    Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2000 - 34 U 133/98
    Bei Vertragsverhandlungen, in denen die Parteien entgegengesetzte Interessen verfolgen, besteht gleichwohl für jeden Vertragspartner die Pflicht, den anderen über solche Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck (des anderen) vereiteln können und daher für seinen Entschluß von wesentlicher Bedeutung sind, sofern er die Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwarten konnte (st. Rspr. D. BGH NJW-RR 1988, 348 m.w.N.).

    Sowohl für den Vertrieb von Kapitalanlagen in Form von Unternehmensbeteiligungen wie auch für den Fall der Veräußerung von Wohnungen im Rahmen eines steuerbegünstigten Erwerbermodells muß der Kapitalsuchende den Anleger wahrheitsgemäß und vollständig über alle Umstände unterrichten, die für dessen Entscheidung von Bedeutung sind (BGH WM 1979, 141; NJW-RR 1988, 348).

    Auch - und gerade - wenn die Beklagte eine Erfolgsgarantie nicht übernahm, waren die Kläger auf eine möglichst umfassende Aufklärung über die für ihre Einschätzung des verbleibenden Risikos maßgeblichen Umstände angewiesen (BGH NJW-RR 1988, 348).

  • BGH, 26.04.1991 - V ZR 165/89

    Haftung des Verkäufers für Pflichtverletzung des Verhandlungsgehilfen; Werbung

    Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2000 - 34 U 133/98
    Dies rechtfertigt die Anwendung des § 278 BGB (BGH NJW 1991, 2556; 1995, 2550; 1996, 451).

    So ist die Zurechnung bejaht worden, wenn der Makler als beauftragter Verhandlungsführer oder Verhandlungsgehilfe des Schuldners aufgetreten ist (BGHZ 47, 224, 230; BGH WM 1986, 1032, 1034; BGHZ 114, 263, 269).

    Wer als Verkäufer für eine Immobilie wirbt und dabei Steuervorteile einer Anlage- oder Kaufentscheidung herausstellt oder in konkrete Finanzierungsvorschläge einbezieht, muß Voraussetzungen, Hinderungsgründe und Ausmaß der Steuervorteile richtig und so vollständig darstellen, daß bei dem Kunden oder Käufer über keinen für seine Entscheidung möglicherweise wesentlichen Umstand eine Fehlvorstellung erweckt wird (BGH NJW 1991, 2556) Die Erfüllung dieser Aufklärungspflichten hat die Rechtsvorgängerin der Beklagten der überlassen, die diese Pflicht schuldhaft verletzt hat (vergl unter II.).

  • BGH, 02.06.1995 - V ZR 52/94

    Haftung des Verkäufers für ein Verschulden in die Verkaufsverhandlungen

    Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2000 - 34 U 133/98
    Dies rechtfertigt die Anwendung des § 278 BGB (BGH NJW 1991, 2556; 1995, 2550; 1996, 451).

    Für den Bereich des § 123 BGB - und damit übertragbar auf den des § 278 BGB - ist das Einstehenmüssen des Geschäftsherrn auch dann bejaht worden, wenn der am Zustandekommen des Geschäfts Beteiligte, also etwa auch ein Makler, wegen seiner engen Beziehung zum Geschäftsherrn als dessen Vertrauensperson erscheint (BGH NJW 1978, 2144; NJW 1979, 1593; vgl. auch BGH NJW 1995, 2550).

    Von einer Zurechung der Tätigkeit der hatte sich die Rechtsvorgängerin der Beklagten nur schützen können, wenn sie sich im notariellen Kaufvertrag ausdrücklich von allen Erklärungen ihres Handlungsgehilfen im Rahmen der vorvertraglichen Verhandlungen distanziert hätte (BGH NJW 1995, 2550).

  • OLG Köln, 14.12.1999 - 9 U 110/99
    Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2000 - 34 U 133/98
    Die Akten 1 O 206/98 LG Düsseldorf (9 U 110/99 OLG Düsseldorf) lagen zu Informationszwecken vor.

    Da der wesentliche Streit zwischen den Parteien zum Grunde besteht und in vergleichbaren Sachverhalten unterschiedliche Entscheidungen getroffen worden sind (vergl. Verfahren 9 U 110/99 OLG Düsseldorf), hielt es der Senat für zweckmäßig, vorab über den Grund des Anspruch zu entscheiden, um es den Parteien zu ermöglichen, die Frage der grundsätzlichen Haftung höchstrichterlich überprüfen zu lassen, bevor weitere, nicht unerhebliche Kosten durch eine weiteres ergänzendes Gutachten entstehen.

  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 40/94

    Makler als Erfüllungsgehilfe

    Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2000 - 34 U 133/98
    Dies rechtfertigt die Anwendung des § 278 BGB (BGH NJW 1991, 2556; 1995, 2550; 1996, 451).

    Bleibt die Tätigkeit des Maklers dahinter zurück, beschränkt er sich auf das Anbieten reiner Maklerdienste, ohne sich in die Erfüllung von Haupt- oder Nebenpflichten einer Vertragspartei einbinden zu lassen, kommt eine Zurechnung nach § 278 BGB nicht in Betracht (BGH NJW 1996, 451).

  • BGH, 16.11.1978 - II ZR 94/77

    "Prospekthaftung" in der Publikums-KG

    Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2000 - 34 U 133/98
    Sowohl für den Vertrieb von Kapitalanlagen in Form von Unternehmensbeteiligungen wie auch für den Fall der Veräußerung von Wohnungen im Rahmen eines steuerbegünstigten Erwerbermodells muß der Kapitalsuchende den Anleger wahrheitsgemäß und vollständig über alle Umstände unterrichten, die für dessen Entscheidung von Bedeutung sind (BGH WM 1979, 141; NJW-RR 1988, 348).
  • BFH, 15.12.1983 - V R 169/75

    Zum Vorsteuerabzug bei sog. Zwischenmietverhältnissen

    Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2000 - 34 U 133/98
    Diese Auffassung der Gerichte war seinerzeit Fachkundigen durch den Erlaß des Bundesfinanzministers vom 27.6.1983 (BStBl 1983 I,347, Bl. 121 d.A.) bekannt; auch lagen bereits zu diesem Zeitpunkt zahlreiche Entscheidungen der Finanzgerichte und auch schon eine gefestigte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs vor, die die Durchführbarkeit des von der propagierten Erwerbermodells, wenn nicht unmöglich, so doch jedenfalls als höchst zweifelhaft erscheinen liessen (vergl. Entscheidung vom 15.12.1983, BFHE 140, 354 und vom 17.5.1984, BFHE 141, 339).
  • BFH, 17.05.1984 - V R 118/82

    Einschaltung eines Zwischenmieters beim Mietkauf-Modell ist Gestaltungsmissbrauch

    Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2000 - 34 U 133/98
    Diese Auffassung der Gerichte war seinerzeit Fachkundigen durch den Erlaß des Bundesfinanzministers vom 27.6.1983 (BStBl 1983 I,347, Bl. 121 d.A.) bekannt; auch lagen bereits zu diesem Zeitpunkt zahlreiche Entscheidungen der Finanzgerichte und auch schon eine gefestigte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs vor, die die Durchführbarkeit des von der propagierten Erwerbermodells, wenn nicht unmöglich, so doch jedenfalls als höchst zweifelhaft erscheinen liessen (vergl. Entscheidung vom 15.12.1983, BFHE 140, 354 und vom 17.5.1984, BFHE 141, 339).
  • BGH, 17.11.1960 - VII ZR 115/59

    Finanzierter Abzahlungskauf

    Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2000 - 34 U 133/98
    Hiervon ausgehend hat die Rechtsprechung den Makler nicht generell als Erfüllungsgehilfen seines Vertragspartners betrachtet (RGZ 101, 97, 99; BGHZ 33, 302, 309; BGH WM 1964, 853, 854).
  • BGH, 20.02.1967 - III ZR 40/66

    Finanzierter Abzahlungskauf. Anfechtung durch Käufer

    Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2000 - 34 U 133/98
    So ist die Zurechnung bejaht worden, wenn der Makler als beauftragter Verhandlungsführer oder Verhandlungsgehilfe des Schuldners aufgetreten ist (BGHZ 47, 224, 230; BGH WM 1986, 1032, 1034; BGHZ 114, 263, 269).
  • BGH, 06.07.1978 - III ZR 63/76

    Anfechtung eines Vertrages wegen arglistiger Täuschung - Abschluss eines

  • BGH, 08.02.1979 - III ZR 2/77

    Abschluss eines Heimarbeitsvertrages über die Herstellung von Plastikbeuteln -

  • BGH, 17.04.1986 - III ZR 246/84

    Tenorierung bei teilweiser erfolgreicher Vollstreckungsgegenklage

  • BGH, 04.03.1987 - IVa ZR 122/85

    Zustandekommen eines Auskunfts- oder Beratungsvertrages mit einem

  • LG Heidelberg, 01.04.1999 - 1 O 206/98

    Wirksame Bevollmächtigung eines Treuhänders zum Kreditvertragsabschluß für ein

  • BGH, 27.05.1964 - V ZR 146/62
  • RG, 14.12.1920 - II 267/20

    "Dritter" in § 123 Abs. 2 BGB

  • OLG Karlsruhe, 14.03.2007 - 7 U 62/06

    Bewerbung/Vermittlung von Telefonsex; Sittenwidrigkeit: Zahlungsanspruch eines

    Zwar wird vertreten, dass die zugrunde liegenden Verträge nach wie vor als sittenwidrig zu beurteilen sind, weil der Erlass eines Gesetzes nicht das Unsittliche in das Sittliche erheben könne (so LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14.10.2002 - 4 Sa 31/02 - offengelassen vom OLG Celle OLGR 2002, 105).
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